ELR Schwerpunktgemeinde Hornberg

Das Ministerium Ländlicher Raum hat im September 2020 die Stadt Hornberg mit ihren beiden Ortsteilen Reichenbach und Niederwasser bei der Antragstellung berücksichtigt und als Schwerpunktgemeinde anerkannt. Dadurch wird die Kommune in den fünf folgenden Jahren bei der Programmentscheidung vorrangig behandelt und erhält für kommunale Projekte einen höheren Fördersatz. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ermöglicht es nicht nur der Kommune, sondern ebenso Privatpersonen, Gebäude zu sanieren bzw. umzugestalten, um zukunftsfähig und attraktiv zu bleiben. Ein besonderer Förderschwerpunkt liegt bei wohnraumschaffenden Maßnahmen und im Modernisierungsbereich. Besonders förderwürdig sind Gehöfte in Einzellagen. Neben den beiden Ortsteilen können auch Maßnahmen im Stadtgebiet Zuschüsse erhalten.

Mit einem Fördervolumen von 251.375 Euro können im Antragsjahr 2023 insgesamt sieben Projekte umgesetzt werden, wobei es sich hierbei um sechs private Maßnahmen handelt. Neben umfangreichen Sanierungsmaßnahmen geht es hierbei auch um Schaffung von neuem Wohnraum bzw. einer Gemeinschaftseinrichtung. Die kommunale Maßnahme betrifft die Umgestaltung des Ortsverwaltungsgebäudes in Reichenbach. Hier wird das Gebäude der Ortsverwaltung umfassend saniert und aufgewertet. Schwerpunkt ist die umfassende Erneuerung der Toilettenanlage mit Schaffung eines behindertengerechten WC. Auch soll der Probenraum und der untere Saal saniert werden. Die Räumlichkeiten sollen auch in Zukunft für öffentliche Begegnungszwecke dienen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 170.408 € (brutto), der ELR-Zuschuss auf 71.600 € (50 % von netto).

Da Hornberg als Schwerpunktgemeinde über einen Zeitraum von fünf Jahren von einem fest zugesagten Förderrahmen des Landes profitiert, können laufend wieder weitere Anträge gestellt werden. Die KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH unterstützte die Stadt Hornberg erfolgreich bei der Antragstellung, berät private Antragssteller und führt bei Bedarf auch Ortstermine vor der Antragstellung durch.