Förderung der Gemeindeentwicklung durch Einzelmaßnahmen
Im Rahmen des ELR-Programms handelt es sich um private und kommunale Einzelmaßnahmen, die nicht in städtebaulichen Programmen gefördert werden. Es besteht die Möglichkeit mehrere Einzelmaßnahmen im Rahmen des ELR-Programms zu beantragen. Der Vorteil für die Städte und Gemeinden ist die fehlende Eigenbeteiligung der Kommune.