Informationen zur Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- BEG für Wohngebäude (BEG WG)
- BEG für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Optional: Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung
- Anträge mit einem iSFP-Bonus
Als zertifizierter Energieberater und Effizienz-Experte stehe ich Ihnen bei Fragen zu Fördermöglichkeiten zur Verfügung und unterstütze Sie gerne bei Ihren Sanierungsvorhaben. Kontaktieren Sie uns unter neff@kk-san.de
Ansonsten hilft Ihnen die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de bei der Suche nach einem passenden Energieberater.
Förderung von Maßnahmen am Haus
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen.
Dabei werden sowohl Einzelmaßnahmen, wie etwa die Dämmung der Dachflächen, als auch energetische Komplettsanierungen bis hin zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Förderfähig sind zum Beispiel:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung;
- Raumlufttechnische Anlagen;
- Beratungs- und Honorarkosten für Planung und Baubegleitung.
Generell gilt, je höher der hergestellte Energiestandard, desto höher die Förderung. So gibt es bspw. über das BAFA Zuschüsse in Höhe von 15 – 20 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Erreichen Hausbesitzer hingegen einen Effizienzhaus-Standard, erhalten sie günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von bis zu 40 Prozent. Ebenfalls vom BAFA gibt es zudem Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent für eine initiale Energieberatung.
Alternativ gibt es auch einen Steuerbonus für die Sanierung. Wer diesen nutzt, kann 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Insgesamt ist es möglich, 40.000 Euro für Maßnahmen am Haus und der Heizung von der Steuer abzusetzen.
Förderung für die energetische Sanierung der Heizung
Wer eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbaut, kann hohe Fördergelder in Form von Zuschüssen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten. Wie hoch die Mittel ausfallen, hängt dabei vor allem von der Art der neuen Anlage ab. Grundlegende Voraussetzung ist, dass das betroffene Gebäude kein Neubau ist. Erfüllen Hausbesitzer diese Vorgabe, bekommen sie folgende Zuschüsse für den Heizungstausch:
- Solarthermieanlagen: 30 % Zuschuss
- Biomasseheizung: 30 % Zuschuss
- Wärmepumpe: 30 % Zuschuss für Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft, bzw. 35 % Zuschuss, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser genutzt oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
- Brennstoffzellenheizungen: 30 %
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien: 30 % Zuschuss
- Anschluss an ein Gebäudenetz: 30 % Zuschuss
- Anschluss an ein Wärmenetz: 30 % Zuschuss
Einen zusätzlichen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 20 Prozent erhalten Hausbesitzer, wenn Sie im gleichen Zuge eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen, bzw. eine Gas- oder Biomasseheizung ersetzen, deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Voraussetzung für den Bonus ist, dass die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird und nach Abschluss aller Arbeiten auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichtet wird. Zudem kann ein Einkommensbonus von 30 Prozent für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit gewährt werden, sofern Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
Eine Sanierungsförderung ist auch bei einer reinen Heizungsoptimierung möglich – etwa durch einen hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Heizungspumpen. Über das BAFA ist in diesen Fällen ein Zuschuss in Höhe von 15 Prozent möglich. Schlägt ein individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahme vor, steigt die Förderrate um fünf Prozent an.
Ganz gleich, ob es um Einzelmaßnahmen oder einen Heizungstausch geht: Die Förderung der Sanierung ist in jedem Fall vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die Webseite des BAFA bzw. der KfW zu beantragen.
Informationen zur Antragstellung:
https://www.bafa.de/beg
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
