Förderinfo zur BEG

Förderung von Maßnahmen am Haus

Förder­fähig sind alle Maß­nahmen an Gebäuden, die die Energie­effizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fach­planung und Bau­begleitung der Maß­nahmen durch Energie­effizienz-Experten bezu­schussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraus­setzungen und Ein­schränkungen.

Dabei werden sowohl Einzel­maßnahmen, wie etwa die Dämmung der Dach­flächen, als auch energetische Komplett­sanierungen bis hin zum KfW-Effizienz­haus gefördert. Förder­fähig sind zum Beispiel:

  • Dämmung der Gebäude­hülle (von Außen­wänden, Dach­flächen, Geschoss­decken und Boden­flächen), sowie Er­neuerung/­Auf­bereitung von Vorhang­fassaden;
  • Er­neuerung, Er­satz oder erst­maliger Ein­bau von Fenstern, Außen­türen und -toren;
  • Sommer­licher Wärme­schutz durch Ersatz oder erst­maligen Einbau von außen­liegenden Sonnenschutz­einrichtungen mit optimierter Tageslicht­versorgung;
  • Raumluft­technische Anlagen;
  • Beratungs- und Honor­arkosten für Planung und Bau­begleitung.

So gibt es bspw. über das BAFA Zuschüsse in Höhe von 15  Prozent für Einzel­maßnahmen an der Gebäude­hülle. Liegt ein individu­eller Sanierungs­fahrplan (iSFP) vor, kann ein Bonus von weiteren 5 Pro­zent gewährt werden. Erreichen Haus­besitzer hingegen einen Effizienz­haus-Standard, erhalten sie günstige Darlehen mit Tilgungs­zuschüssen in Höhe von bis zu 40 Prozent. Ebenfalls vom BAFA gibt es zudem Zu­schüsse in Höhe von 50 Prozent für eine initiale Energie­beratung.

Förderung für die energetische Sanierung der Heizung

Wer eine Heizung auf Basis erneuer­barer Energien einbaut, kann hohe Fördergelder in Form von Zuschüssen über die Bundes­förderung für effi­ziente Gebäude (BEG) erhalten. Wie hoch die Mittel aus­fallen, hängt dabei vor allem von der Art der neuen Anlage ab. Grund­legende Voraus­setzung ist, dass das betrof­fene Gebäude kein Neu­bau ist. Erfüllen Haus­besitzer diese Vorgabe, bekommen sie folgende Zuschüsse für den Heizungs­tausch:

  • Solar­thermieanlagen: 30 % Zuschuss
  • Biomasse­heizung: 30 % Zuschuss
  • Wärme­pumpe: 30 % Zu­schuss für Wärme­pumpen mit der Wärme­quelle Luft, bzw. 35 % Zu­schuss, wenn als Wärme­quelle Wasser, das Erd­reich oder Ab­wasser genutzt oder ein natürliches Kälte­mittel einge­setzt wird.
  • Brenn­stoff­zellen­heizungen: 30 %
  • Inno­vative Heiztechnik auf Basis erneuer­baren Energien: 30 % Zuschuss
  • An­schluss an ein Gebäude­netz: 30 % Zuschuss
  • Anschluss an ein Wärmenetz: 30 % Zu­schuss

Einen zu­sätzlichen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 20 Prozent erhalten Haus­besitzer, wenn Sie im gleichen Zuge eine funktions­tüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nacht­speicher­heizung aus­tauschen, bzw. eine Gas- oder Biomasse­heizung ersetzen, deren In­betrieb­nahme zum Zeit­punkt der Antrag­stellung mindestens 20 Jahre zurück­liegt. Voraus­setzung für den Bonus ist, dass die alte Heizung fach­gerecht demontiert und ent­sorgt wird und nach Ab­schluss aller Arbeiten auf das Heizen mit fossilen Energie­trägern ver­zichtet wird.

Zudem kann ein Einkommens­bonus von 30 Prozent für Ihre selbst­genutzte Wohn­einheit gewährt werden, sofern Ihr Haushalts­jahres­einkommen maximal 40.000 Euro beträgt.

Eine Sanierungs­förderung ist auch bei einer reinen Heizungs­optimierung möglich - etwa durch einen hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Heizungs­pumpen. Über das BAFA ist in diesen Fällen ein Zuschuss in Höhe von 15 Prozent möglich. Schlägt ein individu­eller Sanierungs­fahrplan die Maßnahme vor, steigt die Förderrate um fünf Prozent an.

Ganz gleich, ob es um Einzel­maßnahmen oder einen Heizungs­tausch geht: Die Förderung der Sanierung ist in jedem Fall vor der Vergabe von Liefer- und Leistungs­verträgen online über die Web­seite des BAFA bzw. der KfW zu bean­tragen.

Weitere Förder­möglich­­keiten

Sowohl die Erstellung eines Sanierungs­­fahrplans als auch die Bau­­begleitung können im Rahmen der "Bundes­­förderung der Energie­­beratung für Wohn­­gebäude (EBW)" zu 50 Prozent gefördert werden, sodass Sie nicht die vollen Kosten zu tragen haben.

Alternativ zum BEG-Zuschuss kann ein Steuer­bonus für energetische Sanierungs­maßnahmen gewährt werden. Wer diesen nutzt, kann 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeit­raum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Insgesamt ist es möglich, 40.000 Euro für Maßnahmen am Haus und der Heizung von der Steuer abzusetzen.

Liegt Ihr Gebäude in einem förmlich fest­gelegten Sanier­ungs­­gebiet können Sie doppelt profitieren. Ihre Sanier­ungs­­maßnahme kann in diesem Fall sowohl im Rahmen der Bundes­­förderung für effiziente Ge­bäude (BEG) als auch im Rahmen der Städte­bau­­förder­ung bezu­schusst werden. Die Förder­­höhe ergibt sich nach Abzug der BEG-Förderung aus dem in der Sanierungs­­satzung Ihrer Kommune festgelegten Zuschuss.

Wir machen Ihr Gebäude fit für die Zukunft! Kontaktieren Sie uns:

Achim Neff
Energieberatung für Wohngebäude
Tel:  0761/20710-38
a.neff@kommunalkonzept-sanierung.de
KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH
Engesserstraße 4a
79108 Freiburg

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