Vorbereitende Untersuchung Buggingen
Die Gemeinde Buggingen wurde mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm sind die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung in Buggingen geschaffen.
Da sich Ihr Grundstück innerhalb des Untersuchungsgebiets befindet, ist es für das weitere Sanierungsverfahren und die Bereitstellung von Zuschüssen wichtig, dass wir von Ihnen eine Rückmeldung erhalten. Daher bitten wir Sie, die nachfolgenden Fragen sorgfältig zu beantworten.